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Der Anfang
jüdischen Lebens im Lautertal
Zu Beginn der jüdisch-christlichen Geschichte Buttenhausens steht
ein Rechtsdokument, der "Judenschutzbrief" des Reichsfreiherrn
Philipp Friedrich von Liebenstein vom 7. Juli 1787. Aufgrund von
Religion, Rechtsstatus und Wirtschaftsweise hatten Juden im gesamten
Abendland eine besondere Stellung. Als Minderheit bedurften sie des
Schutzes der Herrschaft und waren dennoch häufig Verfolgungen
ausgesetzt. Einer Welle von spätmittelalterlichen "Pogromen"
(russisch: "Verwüstungen") folgten in vielen Städten und
größeren Territorien Niederlassungsverbote für Juden. So auch im
Herzogtum Württemberg, wo Graf Eberhard im Bart (1445-1496) eine bis
ins 19. Jahrhundert hinein wirksame judenfeindliche Politik bewirkte.
In kleineren, reichsunmittelbaren Adelsherrschaften, von denen es im
deutschen Südwesten vor 1805 eine große Zahl gab, wurde in einigen
Fällen jüdischen Familien die Niederlassung gestattet. Dahinter
standen meist wirtschaftliche Überlegungen, im 18. Jahrhundert machte
sich aber auch der Einfluss der Aufklärung und ihr Appell zur
religiösen Toleranz bemerkbar.
Die Ansiedlung der Juden erfolgte durch die Aufnahme in den Schutz
der Herrschaft. Dazu wurde eine Urkunde, der Judenschutzbrief,
ausgestellt. An seinem Stammsitz Jebenhausen erließ Philipp Friedrich
von Liebenstein bereits 1777 ein ähnliches Dokument. Die offenbar
guten Erfahrungen gaben den Anstoß für die Ansiedlung von weiteren
Juden in dem neu hinzugewonnenen Buttenhausen: In einem Dekret an seine
Untertanen vom Mai 1787 betont er die positiven Erfahrungen in
Jebenhausen. Mit dem Verbot des Ankaufs christlicher Grundstücke durch
die Juden wird einer offenbar verbreiteten Furcht begegnet, "dass,
wo Juden wohnen, Christen verarmen".
Der Judenschutzbrief
Der Judenschutzbrief, der heute nicht mehr im Original, sondern nur
in zwei zeitgenössischen Abschriften erhalten ist, regelt in 21
Artikeln bis ins Detail das Leben der jüdischen Gemeinde. Damit wird
zunächst das Recht für 25 jüdische Familien verbrieft, in
Buttenhausen zu wohnen. Die Haushaltsvorstände bezahlen den sogenannten
Judenschutz, der für jeden erwachsenen Juden zwölf Gulden pro Jahr
betrug. Die Juden hatten das Recht auf Selbstverwaltung und freie
Ausübung ihrer Religion. Außerdem erhielten sie die Erlaubnis, alle
zugelassenen "Commercia" zu betreiben. Wegen dem Verbot,
"christliche" Häuser und Grundstücke zu erwerben, blieb die
jüdische Siedlung zunächst auf herrschaftliches Terrain beschränkt.
Dadurch entstand eine durch die Lauter vom alten Dorf getrennte
jüdische Siedlung an der heutigen Mühlsteige.
Beginn jüdischen Lebens
Über die Anfänge der jüdischen Besiedlung geben die ersten
"Seelentabellen" ab 1788 Auskunft. In diesem Jahr wohnten erst
drei Familien mit insgesamt 14 Personen in Buttenhausen. Die ersten
Siedler wurden in einer Ölmühle an der Lauter untergebracht. Später
entstanden jüdische Häuser über dem rechten Lauterufer, wo auch im
Jahr 1795 die Synagoge erbaut wurde. Aus dieser Zeit stammen weitere
jüdische Einrichtungen. Ein Ritualbad ("Mikwe") erhielt
seinen Platz an der Lauter. 1804/05 wurde es bereits erneuert, da es zu
klein für die schnell wachsende jüdische Gemeinde geworden ist.
Ebenfalls an der Lauter entstand ein jüdisches Wirtshaus "Zum
König David".
Der Beginn jüdischen Lebens im Lautertal
Die Juden lebten seit Jahrhunderten als
diskriminierte Minderheit in Europa. 1787 wird Ihnen durch den
Judenschutzbrief des Freiherrn Philipp Friedrich von Liebenstein die
Ansiedlung in dem Lautertaldorf Buttenhausen gestattet
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